Ratgeber Soziales

Soziale Beratung für Mieter:innen

Es gibt Themen, die brauchen ein bisschen mehr Raum. Manchmal sind wir überfragt, wenn es um die Familie, die Arbeit, die Finanzen oder die eigene Gesundheit geht. Egal, was Sie auf dem Herzen haben: wir sprechen darüber und überlegen gemeinsam, was zu tun ist.

Wünschen Sie sich Unterstützung oder Beratung zu folgenden Themen?

 

    • Anspruch auf Sozialleistungen & Unterstützung bei Antragstellung
    • belastende Lebenssituationen & Entscheidungsfindung
    • private & berufliche Angelegenheiten
    • psychische Gesundheit & Resilienz
    • Partnerschaft & Beziehung
    • Bildung & Erziehung
    • Weitervermittlung an Fach- & Beratungsstellen

 

Irgendetwas stimmt nicht, aber Sie wissen nicht was?

Ein Gespräch kann helfen, die Dinge klarer zu sehen.

Es gibt keine Probleme, es gibt nur Lösungen!

Michaela John, Sozialpädagogin

Termine und Orte für die Beratung:

Wippenhauser Straße 19
im Büro der
Freisinger Wohnbau

Montags
9:00 – 12:00 Uhr

General-von-Stein-Straße 16
im Auszeit-Begegnungsraum

Dienstags
9:00 – 12:00 Uhr &

13:00 – 16:00 Uhr

Therese-v.-d.-Vring-Strasse 2
Mehrgenerationenwohnen

Mittwochs
9:00 – 12:00 Uhr &

13:00 – 16:00 Uhr

Plantagenweg 23
im Auszeit-Begegnungsraum

Donnerstags
9:00 – 12:00 Uhr &

13:00 – 16:00 Uhr

Die Beratung ist ein kostenloses und exklusives Angebot für die Mietr:innen der Freisinger Wohnbau GmbH &Co. Immobilien KG, der Freisinger Stadtbau GmbH und der Stadt Freising.

 

Für Mieter:innen, die nicht zu den Räumen kommen können, bieten wir auch Hausbesuche an.

Termine am besten nach Anmeldung:

Michaela John, Sozialpädagogin


Tel. 08161/183-342
Mobil: 0173/782 3281
michaela.john@freisinger-wohnbau.de

Fragen und Antworten

Beziehen Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, ist es möglich einen Antrag auf eine Übernahme der Kaution und der Umzugskosten zu stellen. Der Antrag muss gestellt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben ist! Gerne können Sie sich bei der Sozialberatung der FWB beraten lassen.

Falls sie kein Bürgergeld beziehen, besteht eine Möglichkeit, einen Antrag auf Wohnungszuschuss zu stellen.

Einige der Wohnungen haben eine EOF-Förderung. Es ist möglich, diese zwei Leistungen parallel zu beziehen.

Möchten Sie eine Beratung zu diesen Fördermöglichkeiten oder benötigen eine Unterstützung bei der Antragsstellung, wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung.

Ebenso kann eine Ratenvereinbarung wegen Mietschulden vereinbart werden.