F.A.Q.
Von Miete bis Mieze:
Antworten auf die häufigsten Mieter-Fragen.
Fragen und Antworten
Wer sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben will, muss bei der Stadt Freising ein Wohnungsantrag stellen. Mehr dazu finden Sie hier.
Erst wenn es einen Mietvertrag gibt, ist die Freisinger Wohnbau ihr Ansprechpartner.
Das entscheidet die Stadt Freising. Dort muss ein Wohnungsantrag gestellt werden.
Ist der Antrag erfolgreich, wird ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Mehr dazu finden Sie hier auf der Webseite der Stadt Freising
Wenn Ihr Schlüssel kaputt ist oder Sie einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, können Sie direkt zum Schlüsseldienst gehen und einen neuen Schlüssel auf eigene Kosten bestellen. Bei Verlust eines Schlüssels bitte unbedingt die Mietverwaltung kontaktieren.
Dazu geben Sie einfach Ihren Namen und die Straße an und der Schlüsseldienst kümmert sich dann um die Formalitäten mit der Freisinger Wohnbau.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Schlüsselverlust dem Vermieter gemeldet werden muss, unabhängig davon, ob ein neuer Schlüssel bereits bestellt wurde oder nicht.
Den zuständigen Schlüsseldienst finden Sie auf unserer Seite Mieterservice. Wählen Sie hierzu Ihre Strasse aus.
Für Notöffnungen empfehlen wir die Firma Greiter, um das Risiko von überteuerten Notdiensten zu minimieren. Es steht Ihnen jedoch frei, auch eine andere Firma mit einer Notöffnung zu beauftragen.
Greiter Tür- und Fenstertechnik
Tel: 08161 / 64470 oder Mobil: 0176 / 8784 4008
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer selbstverschuldeten Situation oder unnötigen Einsätze, die anfallenden Kosten von Ihnen getragen werden müssen.
Um Reparaturen in der Wohnung und in der Anlage kümmern sich unsere Techniker:innen und Hausmeister:innen.
Bitte wenden Sie sich an die Personen, die für Ihr Haus zuständig sind. Die zuständigen Mitarbeitenden hier.
In Ihrem Mietvertrag ist festgehalten, ob und welche Haustiere Sie in der Wohnung halten dürfen. Grundsätzlich sind Kleintiere (z.B. Hamster, Meerschweinchen) in angemessener Anzahl erlaubt. Für Hunde, Katzen und gefährliche Tiere (z.B. Würgeschlangen) braucht es eine gesonderte Erlaubnis der Freisinger Wohnbau. Hunde der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich nicht in den Wohnungen der Freisinger Wohnbau gehalten werden. Für Hunde der Kategorie 2 (z.B. Rottweiler) muss ein Wesenstest (Negativzeugnis) eines Hundesachverständigen vorgelegt werden.
Sie wollen ein Haustier beantragen? Hier geht’s zum Online-Formular.
Nein! Bitte beachten Sie, dass Mietzahlungen vor Ort in Bar oder mit EC-Karte nicht möglich sind! Mietzahlungen können ausschließlich per Banküberweisung erfolgen.
Bevor Sie mit dem Einbau beginnen, benötigen Sie eine Zustimmung der Freisinger Wohnbau. Sie möchten eine Markise anbringen und dafür eine Erlaubnis beantragen? Hier geht’s zum Online-Formular.
Bitte beachten Sie, dass Markisen ausschließlich von Fachpersonal montiert werden dürfen
Bei Beschwerden oder Konflikten wenden Sie sich bitte an unsere Mietverwaltung. Bitte reichen Sie Ihr Anliegen schriftlich ein – per E-Mail oder Brief. Nur so besteht eine rechtliche Absicherung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Informationen anonym.