Ratgeber Soziales
Soziale Beratung für Mieter:innen
Es gibt Themen, die brauchen ein bisschen mehr Raum. Manchmal sind wir überfragt, wenn es um die Familie, die Arbeit, die Finanzen oder die eigene Gesundheit geht. Egal, was Sie auf dem Herzen haben: wir sprechen darüber und überlegen gemeinsam, was zu tun ist.
Wünschen Sie sich Unterstützung oder Beratung zu folgenden Themen?
- Anspruch auf Sozialleistungen & Unterstützung bei Antragstellung
- belastende Lebenssituationen & Entscheidungsfindung
- private & berufliche Angelegenheiten
- psychische Gesundheit & Resilienz
- Partnerschaft & Beziehung
- Bildung & Erziehung
- Weitervermittlung an Fach- & Beratungsstellen
Irgendetwas stimmt nicht, aber Sie wissen nicht was?
Ein Gespräch kann helfen, die Dinge klarer zu sehen.
Es gibt keine Probleme, es gibt nur Lösungen!
Michaela John, Sozialpädagogin
Termine und Orte für die Beratung:
Wippenhauser Straße 19
im Büro der
Freisinger Wohnbau
Montags
9:00 – 12:00 Uhr
General-von-Stein-Straße 16
im Auszeit-Begegnungsraum
Dienstags
9:00 – 12:00 Uhr &
13:00 – 16:00 Uhr
Therese-v.-d.-Vring-Strasse 2
Mehrgenerationenwohnen
Mittwochs
9:00 – 12:00 Uhr &
13:00 – 16:00 Uhr
Plantagenweg 23
im Auszeit-Begegnungsraum
Donnerstags
9:00 – 12:00 Uhr &
13:00 – 16:00 Uhr
Die Beratung ist ein kostenloses und exklusives Angebot für die Mietr:innen der Freisinger Wohnbau GmbH &Co. Immobilien KG, der Freisinger Stadtbau GmbH und der Stadt Freising.
Für Mieter:innen, die nicht zu den Räumen kommen können, bieten wir auch Hausbesuche an.
Termine am besten nach Anmeldung:
Michaela John, Sozialpädagogin
Tel. 08161/183-342
Mobil: 0173/782 3281
michaela.john@freisinger-wohnbau.de
Fragen und Antworten
Wer sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben will, muss bei der Stadt Freising ein Wohnungsantrag stellen.
Mehr dazu finden Sie hier auf der Webseite der Stadt Freising.
Erst wenn es einen Mietvertrag gibt, ist die Freisinger Wohnbau ihr Ansprechpartner.
Wenden Sie sich an die Sozialberatung der FWB. Sie erhalten bei der Kommunikation mit den Ämtern eine Unterstützung und Ihre Leistungsansprüche können überprüft werden.
Beziehen Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, ist es möglich einen Antrag auf eine Übernahme der Kaution und der Umzugskosten zu stellen. Der Antrag muss gestellt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben ist! Gerne können Sie sich bei der Sozialberatung der FWB beraten lassen.
Beim Pflegestützpunkt des Landkreises Freising und bei der Bürgerhilfsstelle der Stadt Freising bekommen Sie fachlich fundierte Informationen. Für weitere Unterstützung können Sie sich ebenso an die Sozialberatung der Freisinger Wohnbau wenden.
Die Angebote der Bildung und Teilhabe, Übernahme der Tagesmütter oder KiTa/Hort-Kosten sollen Familien mit geringem Einkommen entlasten und den Kindern eine Teilhabe am soziokulturellen Leben ermöglichen. Falls Sie eine Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, wenden Sie sich an die Sozialberatung.
Falls sie kein Bürgergeld beziehen, besteht eine Möglichkeit, einen Antrag auf Wohnungszuschuss zu stellen.
Einige der Wohnungen haben eine EOF-Förderung. Es ist möglich, diese zwei Leistungen parallel zu beziehen.
Möchten Sie eine Beratung zu diesen Fördermöglichkeiten oder benötigen eine Unterstützung bei der Antragsstellung, wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung.
Ebenso kann eine Ratenvereinbarung wegen Mietschulden vereinbart werden.
In der akuten psychischen Krise wenden Sie sich an Krisendienst Psychiatrie, Tel.: 0800 655300-0.
Sie können sich ebenso an die Sozialberatung wenden. Sie werden über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten in Freising informiert.
Ein Neuantrag für die Sozialwohnung bei der Stadt Freising ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die Sozialberatung.
Sie können sich in diesem Fall bei der Sozialberatung eine Unterstützung holen.